Adelsgeschlecht von Traunstein: Adel von Traunstein
Die Höhle hat ihren Namen von der lokalen Adelsfamilie Gudenus. Herbal Aunts/ Herb Garden – Community of Bad Traunstein. („nach der britischen Adelsfamilie“) und Chris Chichester. Das Ganze wurde von Traunstein, Marquartstein und Altenbeuern übernommen. Die blauen Panther im Wappen des Landkreises Traunstein.
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Wie die Adeligen anderer Staaten Europas ging der Adelige aus dem Feudalsystem des Mittelalters hervor und war bis zum Ende der Habsburger Monarchie 1918 von großer Mannigfaltigkeit in Rang, Sprache, ethnischer und religiöser Zuordnung gekennzeichnet, die die europ…. Im Unterschied zur „Zweiten Gesellschaft“ wurde der hohe Adelige auch “ Erste Gemeinschaft “ genannt.
Im Jahre 1919 wurde der Adelige in der Österreichischen Staatsrepublik abgeschafft. Letztmals wurde der Österreichische Hochadel außerhalb der Kaiserfamilie in fünf Reihen eingeteilt (1918): der einfache Adelige mit der Bezeichnung Form oder dem Wort des Ehrenadligen; der Ritter mit der Bezeichnung Form des Ritters; der Adelige mit der Bezeichnung Form des Barons (im Alltagsleben meistens adressiert und als Freiherrn bezeichnet; in Österreich-Ungarn wurde auch formell als gleichwertig mit einer ungarnischen Herrschaft angesehen); der Adelige mit der Bezeichnung Graf von, im Falle von mediatisierten Häusern oft mit dem Titel Adeliger; der Adlige mit dem Namen Form des Prinzen, oft mit dem Gruß „Eure Hoheit.
Auch einige Fürstenfamilien hatten Herzogtitel, die sich auf den eigentlichen Territorialbesitz bezogen (z.B. das Geschlecht Liechtenstein als Fürst von Jägerndorf und Troppau, Schwarzenberg als Fürst von Krumau, Auersperg als Fürst von Gottschee, Hohenberg als Fürst von Hohenberg). Hinzu kamen eine Vielzahl österreichischer Gastfamilien aus dem In- und Ausland, denen auch in Österreich die Leitung ihrer Herrscherränge übertragen wurde (z.B. Duc de Rohan aus Frankreich, Viscount Daaffe aus Irland, Lubomirski aus Polen, Pallavicini aus Italien).
Nach Ende 1806 haben österreichische Adelsfamilien, die ihre Adelsprädikate in der Zeit des Hl. Kaiserreiches erhielten, oft den Namen imperial vor ihren Namen gestellt (z.B. Reichsritter, Reichsbaron, Reichsgraf), wodurch der Falle der zahlreichen Adelsfamilien eine gesellschaftliche Übereinkunft und nicht eine Rechtsüberlegenheit gegenüber einem späteren Adel war.
Es war in Österreich Brauch, den Titel des Adels zwischen Vor- und Nachnamen einzutragen (z.B. Alfred Friedrich von Berger). Der römisch-deutsche Imperator, seit Albrecht II. nahezu immer Mitglied des Hauses Habsburg (oder in der Kaiserpfarrei Sedisvakanz), konnte edle Titel des Hl. röhm. Reiches (gültig für das gesamte Reich) erteilen.
In der Habsburger Monarchie konnten ihre Machthaber in ihrer Funktion als Habsburger Erbländer, vor allem als König von Böhmen oder Ungarn, auch erblich-österreichische oder auch österreichische Bezeichnungen vergeben (wobei der Name nur für diese Territorien gilt). Das Erbe der Adelstitel erfolgt nach dem Adelsgesetz. Die Verleihung fand nach dem Fall des Kaiserreiches 1806 im österreichischen Kaiserreich und dann in Österreich-Ungarn in erblicher Form statt.
Dass die römisch-deutschen Kurfürsten und Könige von 1438 bis zum Ende des Altreiches 1806 nahezu dauerhaft in Wien (oder Prag) lebten, bewirkte mehr Rangererhebungen (Barone, Gräfen, Fürsten) für den Habsburger Adeligen als im übrigen Reich. Auch die vielen am kaiserlichen Hof und in den Landesverwaltungen erhältlichen Amts- und Pfründe brachten erheblichen Reichtum, weshalb die Burgen des Österreichischen Hochadels, besonders in der Renaissance und im Barock, oft grösser und prächtiger waren als die Herrschaftshäuser des Unteradels in anderen Zonen.
Kennzeichnend ist auch die Verbundenheit der Adelsgeschlechter der Erbländer (Österreich, Böhmen, Ungarn etc.), da sie sich am Hofe Wiens, in Staats- und Verwaltungsämtern sowie im Wehrdienst nahe kamen und in den verschiedenen Bundesländern der Erbländer durch Heirat und anschließende Erbschaft oft Besitz erlangten. Der bekannte „Adels-Du“ ist eine Konsequenz dieser Verwandten und wird auch heute noch verwendet (aber meist separat für Männer und Frauen), auch wenn sich die Betroffenen bisher nicht auskannten.
Jahrhunderts in der Armee der Monarchie („Du, Feldmarschall „), während im achtzehnten Jh. das „Sie“, das im allgemeinen französischem Hochadel (auch innerhalb der Familien) noch verwendet wird, vorbildhaft war. Anders als Länder unter ständiger zentralistischer Herrschaft wie Frankreich oder Großbritannien ist es den habsburgischen Herrschern jedoch nie gelungen, alle wichtigen korporativen Herrschaftszentren der Region langfristig zu verdrängen, obwohl sie nach der Weißgebirgsschlacht und im Rahmen der Konterreformation versuchten, nicht-katholische Führungsschichten zu beseitigen und in Böhmen und im jetzigen Österreich weitestgehend durchgesetzt wurden.
Doch vor allem der Ungarischer Hochadel bleibt zu Verschwörung und Unruhen reif und wird zum Herzstück der nationalen Bewegung der Magyaren im XIX Jahrtausend. Im Ober- und Niederösterreich des XVI. und XVII. Jahrhunderts verschmolzen religiöse und politische Belange zu einer Front zwischen dem evangelischen Adeligen und den katholisch-zentralen Belangen der habsburgischen Bevölkerung; die Konterreformation siegte jedoch.
Die Beziehung zwischen den habsburgischen Bürgern und dem Adeligen war nach dem oft gewalttätigen Ende religiöser Auseinandersetzungen nicht mehr allzu angespannt. Die Aristokratie der Monarchie spiegelte im XVIII. Jh. ihren Ruf als führende Macht des katholischen Glaubens in Europa wider, auch spanisch e- und irischstämmige Frauen wurden miteinbezogen.
Fremde Bezeichnungen (wie Principe, Duca, Marsch, Konte aus dem Adelsstand der Italiener ) konnten nicht ins Englische übertragen werden, da sie in den Ländern der habsburgischen Monarchie nicht dem gleichen Adelsstand zuordenbar waren. Es wurden nur die von der Ragusa und den Mailänder Fürsten zuerkannt. Anders als viele andere europäische Länder wie Preußen, Frankreich, Großbritannien oder Russland hatte der multiethnische habsburgische Staat deutschsprachige Adelsgeschlechter (aus dem Erzbistum Österreich, dem Fürstentum Steiermark, dem Fürstentum Kärnten, dem Fürstentum Tirol, Niederösterreich usw.).
und Ungarn ), auch der einheimische Adelige in Böhmen und Mährisch, Ungarn, Kroatien, Slowenien, teilweise der polnische Staatsbürger, teilweise der italienische Adelige und der niederländische und der französischsprachige Adelige der österreichischen Niederlande. Nicht immer waren die Titel dieser geschichtlich sehr unterschiedlichen Staaten untereinander zu vergleichen und führten daher zu ständigen Streitigkeiten über den Rang.
Dagegen war der Brandenburgisch-Preußische Adelige in der Preußenarmee häufiger als der Erbadel in der Österreichischen Bundeswehr präsent. Ein Grund dafür war, dass viele dieser Adelsgeschlechter reicher waren als der preußische Adelige, so dass die jungen Adligen nicht so oft zum Wehrdienst gezwungen wurden; auf der anderen Seite gab es keinen vergleichbaren Zeitdruck, um zu dienstleisten, wie es der Fall war,
als preußische Herrscher seit dem Militärkönig auf dem Adeligen ausgeübt, und dabei konnten die weichen Nachkommen ihren Lebensunterhalt als Staatsbedienstete auch in der weitläufigen staatlichen Verwaltung der vielen Teile provinzen der Erbländer leicht verdienen, da diese Ämter mehr nach Staat und Verwandtschaft als nach Qualifizierung zuerkannt wurden. In den habsburgischen Landen konnte jeder Beamte bürgerlichen Ursprungs als Vorrecht von Maria Theresia zwischen 1757 und 1918 unter gewissen Voraussetzungen einen rechtlichen Anspruch auf den ererbten Österreichischen Hochadel erwirken.
Seit 1896 konnten in diesem systemischen Adeligen auch nach 40 Jahren Dienst noch Beamte ohne Kampferfahrungen aufgezogen werden. Um 1900 waren solche Ereignisse sehr populär und diente auch der Pflege sozialer Kontakte. Im Laufe der Industriealisierung und dem Aufstieg des Mittelstandes im neunzehnten Jh. verliert der Altadel immer mehr an Gewicht, spielt aber ab 1861 noch immer eine politische Funktion im Reichsrat.
Der “ Zweite Verein “ steht zwischen dem Hoch- und dem Altadel (der „Ersten Gesellschaft“) sowie dem „Volk“. Der Zweite Österreichische Verein bildet die elitäre Gruppe der aufstrebenden, teils freiheitlichen Bourgeoisie aus dem achtzehnten, vor allem aber aus der Hälfte des neunzehnten Jahrtausends. Die erste und zweite Gemeinschaft hatten soziale Beziehungen in der Armee oder im Feld der „Nächstenliebe“.
Doch die Konnubien waren sehr begrenzt – nur wenige Adlige heirateten Geld mit wohlhabenden Mädchen der Zweiten Sozietät. Gewöhnlich fand diese Veredelung nur bis zum Ritterstand oder freien Rang statt, die Rangstufen des Grafen waren den Adelsfamilien reserviert. Der Zweite Österreichische Verein bildet die elitäre Gruppe der aufstrebenden, freiheitlichen und imperialistischen Bourgeoisie, insbesondere seit der Hälfte des neunzehnten Jahrtausends.
Hier hatten 106 Geschlechter einen Erbsitz und sassen neben den Fürsten und den Fürsten der Kirche. Darunter: drei Fürstenhäuser: Liechtenstein, Sachsen-Coburg und Gotha, Schaumburg-Lippe. Zu den berühmtesten Adelsfamilien der Österreichischen Hälfte der doppelten Monarchie gehören Abensperg und Traun, Altann, Totems, Badeni, Brandis, Buquoy, Clam-Martinic, Colleoni, Czernin, Desfours, Czernin, Dobr?enský, Falenhayn, 5kirchen, Goëss, Gudenus, Die 106 in strenger Reihenfolge stehenden Gutsherrenfamilien.
Man nannte diese Geschlechter oft den „österreichischen Adel“, obwohl nicht nur fürstliche Wohnhäuser und mediale Fürstentümer (d.h. in den drei Teilen der Gothaer Hofkalender aufgeführte Familien), sondern auch viele “ schlichte “ Fürsten- und Herrschaftshäuser im Gutshaus sassen, die als Erbstücke dienten, der in keinem der drei Fürstenabteilungen, sondern in der gotischen Taschenbuchreihe „Grafenhäuser“ oder „Baronialhäuser“ dem Hochadler, also nach „gotischem“ Verstehen (wie die Erben des gleichnamigen preussischen Gutshofes oder die Freiherren) gehörten und gehören werden.
Gelegentlich ernannte der Imperator Nicht-Edelmänner oder Nobiliten der Zweiten Gemeinschaft aufgrund ihrer Leistungen für das Leben in die Villa. Die Mitgliederverzeichnisse und Protokolle finden Sie auf der Webseite der ÖNB, alex. Mit Wirkung vom 4. Mai 1919 wurden „der Adelige, seine externen ehrenamtlichen Vorteile sowie die nicht mit einer offiziellen Position, einem Berufsstand oder einer naturwissenschaftlichen oder gestalterischen Qualifikation zusammenhängenden Bezeichnungen und die damit zusammenhängenden ehrenamtlichen Vorteile der deutsch-österreichischen Staatsbürger“ abgeschafft.
Der Gebrauch of nobility titles and dignities was punishable (Adelsaufhebungsgesetz, Nr. 211/1919, Fullzugsanweisung vom 19 19/04/19, Nr. 237/1919). Artikel 7 des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes, das 1920 verabschiedet wurde und heute noch in Kraft ist, lautet: „Alle Bürger Österreichs sind vor dem Recht gleich.
„Vor allem die Beamten der „Zweiten Gesellschaft“ empfanden diesen republikanischen Ansatz als erniedrigend, weil der Statuszuwachs die lang erwartete Sozialkrönung für die Beamten des Adeligen und ihre Angehörigen gewesen war. Der von 1920 bis 1928 amtierende Präsident Michael Hainisch bezeichnete die amtliche Auflösung des Adeligen als“…. einen kindischen Anfang, nicht zuletzt, weil man nicht einmal denjenigen begegnete, die man kennenlernen wollte.
Für uns“, sagte sie, „spielt die Abschaffung des Adeligen keine Rolle, wir sind immer die Starhembergs mit oder ohne Anrede. In der neuen Tschechischen Tschechoslowakei wurde bereits im Jahre 1918 ein der Österreichischen Verordnung ähnliches Gesetz erlassen (siehe unten). Im Jahre 1946 wurde der italienischen Adelsstand, dem viele ältere Geschlechter im Reich Italien (1861-1946) gehörten, der bereits unter den Habsburgern oder später im Habsburgerreich Lombardo-Venetien (1815-1851) zum Adelsstand gehörte, aufgehoben und die Adelstitel ohne die Rangansprüche wurden Teil des Namens.
In Italien, wie in Österreich, Ungarn oder der Tschechischen Republik (oder in Deutschland die aufgehobenen Primogenitätstitel), werden jedoch einige der Titeln noch im Privat- und Sozialverkehr gehalten. Vor allem der letztgenannte Absatz: Jede mögliche Entscheidung über die mögliche Würdigung des Österreichischen Adeligen wird auf die Zeit nach Ende des Krieges verschoben. Ex-Österreicher sind daher nach wie vor nicht befugt, Adelstitel zu führen.
„Obwohl in der früheren Herrschaft alle deutschen oder deutsch-nationalen Ambitionen auch von Adligen unterstützt wurden (siehe Georg Schönerer, Taras Borodajkewycz oder Edmund Glaise-Horstenau), war die generelle Enthusiasmus des damaligen Österreichischen Hochadels für den Nazionalsozialismus begrenzt. Ursächlich dafür war die überwiegend von der katholischen und monarchistischen Haltung des Österreichischen Nationaladel.
Auch die antipreußischen Feindseligkeiten des Österreichischen Hochadels gegenüber dem Kaiserreich spielen eine bestimmte Rolle, unter anderem bei der Österreichischen Nationalsozialisten. Ausschlaggebend war jedoch die Einstellung des Österreichers Otto von Habsburg, der im Unterschied zum Kronprinz Wilhelm von Preußen oder seinem Brüderchen SA-Obergruppenführer August Wilhelm von Preußen den Nazismus von Anfang an abwies.
So lehnte die legitime Assoziation der katholischen Adligen in Österreich (1938 von den Nationalsozialisten verboten) und die Mehrheit ihrer Angehörigen – im Gegensatz zur selbst rassistischen Genossenschaft – den nationalsozialistischen Glauben ab. Der Teil des früheren Adeligen, der 1938 / 1939 seine tschechische Staatsbürgerschaft erklärt hatte, wurde 1945 aus dem Naziregime zurückgezogen, bis er 1948 wieder vom Kommunismus beschlagnahmt wurde, in der damaligen Tschechoslowakei, wo er bereits durch das Adelige Gesetz vom 9. November 1918 abgeschafft und eine (nicht in Österreich durchgeführte) Landreform durchgesetzt wurde.
Ab 1992 bekamen die früheren tschechischen Burgen, z.B. die früheren Fürstenfamilien Schwarzenberg und Lobekowitz, zurückgegeben. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg konnten die früheren Adelsgeschlechter in den angestammten Gebieten der habsburgischen Vorfahren ihre Stellung als Landbesitzer weitestgehend beibehalten, da die nach 1945 in der Okkupationszone beschlagnahmten Waren nach dem Staatsabkommen von 1955 zurückgezahlt wurden.
Die Fideikommiss der Habsburg-Lothringer war die einzige, die 1919 in österreichisches Staatseigentum überging (siehe Habsburgergesetz), 1935 von Kanzler Kurt Schuschnigg zum Teil zurückgezahlt und nach der Annexion Österreichs 1938 vom NS-Regime wieder eingenommen wurde. Es gibt seit 2005 die Verein der Edeleute in Österreich; sie versteht sich als Nachfolgerin des kurz vor dem Ersten Weltkrieg entstandenen, aber erst seit 1922 wirklich tätigen und 1938 von den Nazis verbannten Verbandes der katholischen Adligen in Österreich.
Nach der anfänglichen Durchführung der Vereinsauflösung durch das österreichische Bundesministerium des Innern im Frühjahr 2006 wurde im Dezember 2006 die Einstellung des Auflösungsverfahrens beschlossn. Obwohl die Vereinsmitglieder nach dem Adelsgesetz nicht zum Adelstitel in Österreich befugt waren, gehörten sie nach wie vor dem geschichtlichen Adeligen an. 12] Natürlich steht es frei, den Adelstitel außerhalb Österreichs zu verwenden, wobei die Bezeichnung zum Teil auch erkannt wird.
Wiedervereinigung von Reinhard Binder-Krieglstein: Adelsgesetz 1868-1918/19. Peter Lang, Wien 2000, ISBN 978-3-631-34833-8 Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi: Adelige. Karl Friedrich von Frank: Altösterreichisches Adelswörterbuch. Eigenverlag, Wien 1928 Peter Frank-Döfering: Encyclopedia of the Austrian Empire 1804-1918 Herder, Wien 1989, ISBN 3-210-24925-3 The Gotha. in Wien. Ergänzende Arbeiten zum Thema deutscher Adeliger.
São Paulo, München 1997, ISBN 3-598-30359-9 Rudolf Granichstaedten-Czerva: Fragen des Adelsrechts. ADLER-Journal, Bd. 1977, Bd. 17, (XIX) Bd. 3/4 Ausgabe, S. 40 zitiert von Heinrich in „Yahoo! Group“ Monarchy of the Future, 21.02.2007 Johann G. Megerle von Mühlfeld: Österreichische Enzyklopädie des 19. und 1700.
Mörschner & Jasper, Wien 1822/24 Karl Megner: Zürcher Adels- und Ritterstandeserwerber 1868-1884 Österreichisches Historisches Forschungsinstitut, unbedrucktes Papier, Wien 1974, 313 S. Ralph Melville: Adelsstand und Aufbruch in Böhmen: Struktureller Herrschafts- und Gesellschaftswandel in Österreich um die Jahrhundertmitte von Zürich, Mainz und Göttingen 1998, ISBN 3-8053-1176-1 (von Zabern) bzw. ISBN 978-3-525-10004-2 (Vandenhoeck und Ruprecht), (= Publikationen des Institutes für Europageschichte, Mainz, Bd. 95 Universelles Geschichtsinstitut; auch Diplomarbeit an der Uni Freiburg im Breisgau 1977).
Heinz-Johannes Siegert: Adele in Österreich in der Google-Buchsuche. Hannes Stekl, Ernst Bruckmüller (ed.): Adam and Bourgeoisie in the Habsburg Monarchy 18th to 20th century in the Google-Buchsuche Publishing House for History and Politics, Vienna 2004, ISBN 3-486-56846-9th Gudula Walterskirchen: The Hidden State – Adelige in Österreich heute in der Google Buchsuche.
Blaublut für Österreich. Man hat in Österreich vom „alten Adel“ gesprochen. So wurden die langjährigen und allzu vielen Veredelungen in Österreich-Ungarn von einem Adelsschreiben absorbiert, einschließlich der inflationären Statuszunahmen, die zwar dem konkreten Ausdruck „Uradel“ nicht Rechnung tragen, aber immerhin einem weniger ausgeprägten Ausdruck „alter Adel“ zugeordnet werden können.
Peter Frank-Döfering, Enzyklopädie des Österreichischen Reiches 1804-1918, Herder Verlag (Freiburg) 1989, S. 643. ? Siehe István Deák, Der K.(u.)K. Vol. 1, Berlin 1897, S. 323. Der Adelige und die Nazis: Adlige zwischen Würde und Aufstieg. Profile, 23. März 2004, abrufbar am 18. August 2011: „Die für das Dritte Weltreich charakteristische Einstellung des Adelsgeschlechts von Hitler-Attentäter Stauffenberg? Profilforschung und das Werk eines dt. Geschichtsschreibers liefern ein äußerst differenziertes Bilde.
Im: Noblesse verpflichtet: eine Reihe der NÖN. Blaublut für Österreich. Adlige im SA-Führerkorps bis 1934 Eckart Conze, Monika Wienfort: Noblesse und Moderna. Bei Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2004, ISBN 3-412-18603-1, S. 119-150, hier: Marianne Enigl: Wie die österreichischen Aristokraten der NSDAP trotz Einreiseverbot beigetreten sind. Steckbrief, 10. Jänner 2010, eingesehen am 18. November 2011. Hannes stekl, Ernst Bruckmüller (Hrsg.): Noblesse und Bourgeoisie in der Habsburger Monarchie 18. bis zum 20.
Herausgeber für Geschichte in Wien 2004, ISBN 3-486-56846-9, S. 122 Philipp Korom, Jap Dronkers: Hr. von und zu.